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Steuernews

Aktuelles rund um das Thema Steuern

Krankheits- und Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung:

Teure Therapien, Kuren usw. werden von den Krankenkassen vielfach nicht oder nur zum Teil übernommen. Die dem Steuerpflichtigen entstandenen Kosten kann dieser dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen, soweit diese die zumutbare Belastung übersteigen. Weiterlesen ...

1. Einschränkungen für Neupensionisten, 2. Der Gang in die Invaliditätspension wird erschwert und 3. Die Hacklerregelung wird erneuert

Weiterlesen auf der Website des Steuerberaters (Wien)

Das AMS fördert alle Ein-Personen-Unternehmer (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs) bei der Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Bei GmbHs müssen die Geschäftsführer dieser Gesellschaften bestimmenden Einfluss haben und kranken-, unfall- und pensionsversichert sein (GSVG-versichert). Weiterlesen auf der Website des Steuerberaters, Wien.

Das BMF hat mit Schreiben vom 15.12.2010 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Garantiezusage eines Autoverkäufers - CG Car-Garantiemodell - Stellung genommen und die entsprechenden Abschnitte des USt-Anwendungserlasses neu gefasst. Weiterlesen auf der Website des Steuerberaters, Dresden.

Steuerlexikon

13.12.2010

Fachbegriffe wie Abflussprinzip, Abgeltungssteuer, Abschreibungen, Degressive Absetzung für Abnutzung, Geringwertige Wirtschaftsgüter usw. einfach und verständlich erklärt. Weiterlesen ...

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung berücksichtigte die Finanzverwaltung bislang nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Das hat sich jetzt geändert. Weiterlesen ...

Am 27.10. unterzeichnete Bundesfinanzminister Schäuble bei seinem Schweizer Kollegen Merz in Bern ein entsprechendes Revisionsabkommen zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Buchführung direkt beim Steuerberater in Auftrag zu geben, ist, wie bereits erwähnt, die kostenintensivste Lösung. Dennoch kann auch diese Variante einige Vorteile mit sich bringen:

Durch den aktuellen Überblick über Ihre Geschäftsbewegungen hat Ihr Steuerberater die besten Voraussetzungen, um Steuersparmöglichkeiten im laufenden Jahr zu finden. Die steuergünstige Gestaltung der Einnahmen, bzw. die gezielte Planung von Betriebsausgaben, kann zum Beispiel dazu führen, dass steuerliche Betragsgrenzen gezielt unterschritten werden.

Wenn Buchführung und Steuererklärung in einer Hand liegen, entfällt die Einarbeitung in „fremde“ Unterlagen. Der Jahresabschluss kann dann aus der laufenden Jahresbuchhaltung erstellt werden und fällt vom Arbeitsaufwand geringer aus als bei einer Ersteinsicht der Bücher.

Was Steuerberater leisten können bzw. müssen, hängt vor allem vom Bedarfsspektrum des Unternehmens ab. Ein entscheidender Punkt ist die Frage, ob die laufende Buchhaltung vom Steuerbüro gemacht werden soll.

Hier gibt es sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten . Einen guten Steuerberater erkennt man schon daran, dass er Sie auf diese verschiedenen Möglichkeiten hinweist, anstatt die anfallenden Aufgaben stillschweigend selbst zu übernehmen und Ihnen dafür ein Steuerberatungshonorar in Rechnung zu stellen.

Möglich wäre es zum Beispiel, Ihre Buchhaltung einem Buchhaltungsservice zu übergeben, der in der Regel günstigere Honorar-Regelungen anbietet als ein Steuerbüro.

Außerdem sind in den letzten Jahren neue Software-Programme entwickelt worden, die eine selbständige Buchführung leichter denn je machen. Mit den besten Produkten ist die Kontierung laufender Posten auch pfiffigen Laien möglich. Testsieger in diesem Bereich sind derzeit die Buchhaltungsprogramme Collmex pro, Büro WARE und WISO. Ein kompletter Bericht über den Test von Buchhaltungssoftware befindet sich auf dieser Seite: http://www.buchhaltungssoftware.in-research.info

Gute Steuerberater bieten ihren Kunden von sich aus die Möglichkeit der selbständigen Buchhaltung an. Sie beraten bei der Auswahl eines geeigneten Programms oder bieten sogar selbst eine Software an, die für die anschließende Bearbeitung im Steuerbüro die optimalen Voraussetzungen liefert. In der Regel ist die wichtigste Voraussetzung dafür ein Programm mit einer DATEV-Schnittstelle.

Daneben darf unter bestimmten Voraussetzungen in beschränktem Umfang auch von anderen Personen, Unternehmen und Körperschaften Hilfe in Steuersachen erbracht werden. So ist es z.B. erlaubt, dass

  • Handwerkskammern Buchstellen für die steuerliche Betreuung in mit dem Handwerksbetrieb zusammenhängenden Fragen ihrer Mitglieder einrichten
  • Haus- und Vermögensverwalter die mit den verwalteten Objekten im Zusammenhang stehenden steuerlichen Angelegenheiten erledigen
  • Banken ihre Kunden bei der Anlageberatung z.B. über die einkommensteuerlichen und prämienrechtlichen Folgen informieren
  • Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzervereine und andere auf berufsständischer Grundlage gebildete Organisationen ihre Mitglieder in Steuerfragen beraten, die mit den berufsständischen Interessen in Zusammenhang stehen
  • Speditionsunternehmen Hilfe in Einfuhrabgabensachen oder bei der verbrauchsteuerlichen Behandlung von Waren im Warenverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leisten
  • sonstige gewerbliche Unternehmen im Zusammenhang mit der Zollbehandlung Hilfe in Einfuhrabgabensachen leisten
  • Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnis in Steuersachen unterstützen

Das Steuerberatungsgesetz regelt auch das Berufsrecht der Steuerberater einschließlich der Berufsaufsicht.

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